Vertragliche Vereinbarung

Die Schulordnung stellt eine vertragliche Vereinbarung dar, die zu Beginn des Unterrichts unterschrieben wird. Sie definiert Regeln zur Zusammenarbeit zwischen Eltern, den Schülern und Studenten sowie der Schule.

Anmeldung

Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitung. Nach dem Eintritt sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen. Im Verhinderungsfall ist das Sekretariat oder der Lehrer zu benachrichtigen. Entschuldigte, versäumte Stunden können nach Möglichkeit in Parallelklassen nur innerhalb des laufenden Quartals vor- oder nachgeholt werden. Der Übertritt in eine höhere Klasse erfolgt gemäss Entscheid der Schulleitung. Die Schule hat das Recht, Schüler jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Schulgeld

Das Schulgeld ist auf Beginn des Quartals im Voraus zu bezahlen. Das Schulgeld wird nur bei längerer Abwesenheit (ab 4 Wochen) von der nächsten Quartalsrechnung abgezogen, vorausgesetzt längere Abwesenheiten werden im Voraus dem Sekretariat mitgeteilt. Um die Quartalsrechnungen möglichst niedrig zu halten, ist das Schulgeld – wie allgemein üblich – auch während den Ferien zu bezahlen.

Bei einer Kündigung oder Stundenreduktion vor den Sommerferien und einem Wiedereintritt nach den Sommerferien wird das Schulgeld für die Sommerferien oder die reduzierten Stunden für diese Zeit in Rechnung gestellt.

 

Professionelle Ausbildung:

Der Austritt für AusbildungsschülerInnen, wie z.B. K&S SchülerInnen, etc. kann nur auf Schuljahresende erfolgen (d.h. jeweils auf Juli) unter Einhaltung unserer Kündigungsfristen. Die Erziehungsberechtigten sind somit verpflichtet, das Schulgeld bis Juli zu bezahlen, auch wenn der Unterricht nicht mehr besucht wird.

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Besuchstage

Im Laufe eines Schuljahres werden Besuchstage bestimmt, an denen die Eltern den Unterrichtsstunden beiwohnen können. Im Interesse eines ungestörten Schulbetriebes haben Drittpersonen zu den Unterrichtsstunden nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers Zutritt.

Kleidung

Die Weisungen der Lehrer in Bezug auf Trainings-Bekleidung sind zu befolgen. Schmuck und Uhren gehören nicht in die Ballettstunde.

Ferien

Die Schule ist während den Sommer- und Weihnachtsferien geschlossen. Während den übrigen Schulferien findet der Ballettunterricht statt.

Versicherungen

Die Ballettschule für das Opernhaus Zürich besitzt keine Schüler-Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist Privatsache der Eltern bzw. der Schüler. Für Diebstahl und Beschädigungen von persönlichen Gegenständen jeglicher Art übernimmt die Ballettschule keine Haftung.

Änderungen der Stundenanzahl

Änderungen der Stundenanzahl müssen im Sekretariat mindestens 1 Woche vor Ende des jeweiligen Quartals gemeldet werden, sonst gilt die Änderung erst ab übernächstem Quartal.

Austritt / Kündigung

Der Austritt/ die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende des laufenden Quartals schriftlich eingeschrieben an die Schule bzw. Schulleitung erfolgen, d.h. bis 30. November per 31. Dezember / bis 28. Februar per 31. März / bis 31. Mai per 30. Juni / bis 31. August per 30. September. Geht die Kündigung später ein, muss das Schulgeld für ein weiteres Quartal bezahlt werden.